Eine häufige Frage nach einem Glasschaden am Fenster ist die Kostenübernahme. In Deutschland greift hier oft die Glasversicherung oder die Hausratversicherung, abhängig von der Ursache des Schadens (z. B. Sturm, Einbruch). Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig, wenn das Gebäude selbst (also das Fensterglas als Teil davon) durch Sturm oder Feuer beschädigt wurde. Wir empfehlen, den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung zu melden und dabei die Fotos einzureichen. Fenster Service erstellt Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Besuchen Sie unseren Ratgeber-Bereich für weitere Tipps zur Schadensregulierung.