Ein besonders häufiger Streitpunkt zwischen betroffenen Hausbesitzern und Assekuranzen in Deutschland ist die juristische Frage der sogenannten Schadensminderungspflicht. Als Versicherungsnehmer sind Sie rechtlich zwingend dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten, direkt nachdem das Fenster durch den Sturm zu Bruch gegangen ist. Das bedeutet konkret im Klartext: Sie dürfen nicht einfach tagelang abwarten, bis das halbe Wohnzimmer durch Regenwasser überflutet ist oder sich Schimmel an den Wänden bildet. Eine sofortige Notreparatur oder Abdichtung durch den Fenster Service ist daher nicht nur aus praktischen Gründen hochgradig sinnvoll, sondern oft auch eine unabdingbare vertragliche Pflicht gegenüber dem Versicherer. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zu massiven Leistungskürzungen führen. Sehr wichtig ist jedoch, dass Sie keine endgültige, kostspielige Fensterreparatur in Auftrag geben, bevor die Versicherung den von uns erstellten Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich freigegeben hat. Einige Versicherer verlangen bei größeren Summen zudem die vorherige Begutachtung durch einen eigenen Sachverständigen. Mit dem Fenster Service haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der transparente Angebote erstellt, die von allen namhaften deutschen Versicherern problemlos und zügig akzeptiert werden.